AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Präambel & allgemeiner Teil

1. Geltungsbereich

Folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Business Assistance – Benjamin Stremitzer, in Folge Business Assistance/wir(uns) genannt. Diese AGB sind auch dann gültig, wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Abweichende allfällige AGB (Einkaufsbedingungen) des Auftraggebers/Kunden sind, auch wenn wir diesen nicht widersprechen, unverbindlich, und haben nur dann Gültigkeit, wenn wir diesen schriftlich zustimmen.

2. Angebotslegung

Für unsere Leistungen legen wir Ihnen gerne ein kostenloses Offert, sofern der Aufwand der Offertberechnung in einem angemessenen Verhältnis zur Auftragssumme steht. In Einzelfällen kann es notwendig sein, dass zur Offertberechnung umfangreiche Vorleistungen notwendig sind, oder eine verbindliche Offertberechnung erst nach einer „Pilotphase“ möglich ist. In diesem Fall legen wir gerne ein unverbindliches Richtoffert mit eventuellen situationsabhängigen preislichen Bandbreiten-
Wir behalten uns vor, die Offertlegung aus unterschiedlichen Gründen (rechtliche und wettbewerbsrechtliche Gründe, vertragliche Verpflichtungen, wiederholte Nichtbeauftragung) sowie ohne Nennung von Gründen zu verweigern.
Ein Offert ist, sofern nicht ausdrücklich anders präzisiert, 30 Tage gültig. Der Auftraggeber versteht, dass sich Lieferzeiten im Zuge der Zeit durch andere Planungen, Dispositionen, Projekte oder Verhinderungen verändern können.

3. Auftragsvergabe

Die Auftragsvergabe des Kunden kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Vertrag kommt durch unsere Lieferung/Leistung oder durch unsere Annahmebestätigung zustande. Business Assistance behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Nennung von Gründen, abzulehnen. Diese Ablehnung kann z.B. auch aus vertraglichen oder wettbewerbsrechtlichen Vereinbarungen oder Verpflichtungen erfolgen.

4. Lieferungen, Lieferzeiten, Vorausbuchungen

Unsere Lieferungen und Leistungen unterliegenden unterschiedlichen Lieferzeiten, die nach Art und Umfang des Projekts, allgemeiner Verfügbarkeit zu Stichtagen, sowie nach Auftragsspitzen variieren können. In Offerten genannte Lieferzeiten sind als unverbindliche allgemeine Indikatoren zu verstehen. Verbindlich werden Lieferzeiten erst bei im Falle einer definitiven Beauftragung, und wenn die Auftragsvergabe einen Liefertermin beinhaltet und dieser von uns bestätigt wurde.
Wir empfehlen deshalb, uns rechtzeitig von Ihren Vorhaben zu informieren und dass wir Terminplanungen bis jeweils 12 Monate im Voraus annehmen.

5. Änderung der Rechtslage, ausländisches Recht, rechtliche Einschränkungen

Alle Angebote von Business Assistance erfolgen auf dem Prinzip der Legalität und der österreichischen Rechtslage. Im Falle der Erbringung von Leistungen, für die, aus welchen Gründen auch immer, ausländisches Recht anzuwenden ist, ist Business Assistance für Folgen schadlos zu halten. Im Falle der Änderung inländischer Rechtslage gelten die Vereinbarungen/Offerte als aufgehoben, für die neue gesetzliche Bestimmungen gelten. Geleistete Teil-Leistungen sind, bis zum Bekanntwerden der Änderung, aliquot abzurechnen.
Wir möchten in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass manche Verwendung legaler Informationen (z.B. Telefonnummern, E-Mail-Adressen) je nach Einsatzgebiet, Inhalt des Angebot s oder Branche des Anwenders gesetzlich untersagt oder beschränkt sein kann und hierbei Rechtslage und Rechtsauslegung zu beachten sind. In jedem Fall erfolgt der Einsatz dieser Informationen in alleiniger Verantwortung des Auftraggebers.

6. Kommunikation

Wir weisen „im elektronischen Verkehr“ auf die gesonderten Nutzungsbedingungen unserer Homepage und unseres Angebots auf der Homepage hin. Im Mailverkehr verweisen wir auf gesonderte Bestimmungen und Einschränkungen.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders präzisiert, exkl. Mwst oder etwaiger branchenüblicher Abgaben. Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich anders präzisiert, sofort fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Mahnspesen sowie Zusatzkosten zu verrechnen.

8. Eigentumsvorbehalt

Für sämtliche Leistungen gilt, bis zur vollständigen Bezahlung, der Eigentumsvorbehalt, respektive der Widerspruch der Nutzungsvereinbarung.

9. Salvatorische Klausel

Sollte ein Passus dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, verlieren die anderen Passi nicht ihre Wirksamkeit. Die nicht gültigen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die den ursprünglichen Bestimmungen am ähnlichsten sind.

10. Gerichtsbarkeit

Es gilt Österreichisches Recht in der jeweils aktuellen Fassung. Gerichtsstand Wien

 
Zusatzbestimmungen: Geschäftsbereich Adressverlag

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit von Business Assistance (GB Adressverlag) ist die Österreichische Gewerbeordnung, insb. § 151 GewO neu, sowie die einschlägigen Bestimmungen des DSG (Datenschutzgesetzes) u.ä. Die Gewerbeordnung erlaubt uns sowohl Daten zu recherchieren, zu vermieten, zu verkaufen oder zu vermitteln.

A1. Wir vermieten, verkaufen oder vermitteln sowohl Daten aus eigenen Beständen oder von bewährten Partnern. Diese Daten werden mit großer Sorgfalt recherchiert, mittels zahlreicher Methoden auf Plausibilität und Richtigkeit überprüft und laufend aktualisiert. Trotz aller Sorgfalt können wir für die Richtigkeit aller Daten keine Gewähr übernehmen.

A2. Auf speziellen Kundenwunsch können wir auch andere Datenbestände vermitteln, deren allgemeine Qualität wir nicht verlässlich kennen oder abschätzen können. Weiters können wir auf Kundenwunsch auch nicht handelsübliche Daten erheben, über deren inhaltliche Qualität wir vorweg keine verbindlichen Aussagen treffen können.

A3. Sofern nicht im Einzelfall ausgeschlossen, steht dem Auftraggeber eine anteilsmäßige Refundierung für „nicht korrekte“ Adressen zu, wobei im Regelfall der postalische Retourenvermerk herangezogen wird. Diese Refundierung kann der Einfachkeit halber auch über eine größere Lieferung oder eine Rabattierung mittels Erfahrungswerten bei Lieferung erfolgen. Weitere Möglichkeiten der Refundierung sind der anteilsmäßige Austausch von Adressen oder die Rückvergütung des anteilsmäßigen Kaufpreises. Jede weitere Art der Vergütung ist ausgeschlossen, ebenso wie die Haftung für Folgeschäden…

Preise
Für die Miete/Überlassung von Adressen zu Marketingzwecken werden nutzungsabhängige Entgelte verrechnet, die von der einfachen Verwendung bis zur ständigen und unbeschränkten Verwendung reichen.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt für Preisauskünfte die einfache Verwendung.

Legalität der Verwendung
Der Verwendung der vermieteten/überlassenen Adressen kann unter gewissen Umständen durch gesetzliche Rahmenbedingungen eingeschränkt sein, wobei die gesetzlichen Bestimmungen oft Interpretationsspielraum zulassen und auch die
Die postalische Zusendung von Werbesendungen an "kalte Kontakte" wird durch die "Robinsonliste" des
Fachverbands Werbung beschränkt. Weiters ist, bei B2B E-Mail Kontakten, die Sperrliste der RTR zu beachten.
Die Verwendung von Telefonnummern unterliegt den verschärften Auflagen des TKG 2003, wobei die Praxis zeigt, daß diese Bestimmungen (keine Anrufe an "kalte Kontakte" auch im B2B) im Geschäftsverkehr (B2B) allgemein nicht eingehalten werden. (Weil es alle ungestraft tun, sollte nicht Anlaß sein, es für legal zu halten). Für spezielle Branchen (z.B. Finanzdienstleister) gibt es verschärfte Auflagen

Die Verwendung von E-Mail Adressen im B2B ist seit dem TKG 2003 erlaubt. Seit einem Präzedenzfall, unterscheidet das praktizierte Recht allerdings nach dem Inhalt Ihres Angebots und dessen Business-Relevanz für den Angeschriebenen, sodaß ein eine Firmen-Adresse adressierte E-Mail demnach wie an eine Privat-Adresse adressiert, beurteilt werden kann oder könnte.

Wir sind bemüht, Ihnen korrekte/aktuelle Auskünfte zu juristischen Fragen zu geben. Für diese Auskünfte
können wir aber keine Haftung übernehmen und empfehlen Ihnen, Zweifelsfälle mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrem Anwalt zu prüfen.

Selbstbeschränkung
Wir übernehmen alle akkordierten Selbstbeschränkungen der Werbewirtschaft und erweitern diese im Interesse wie folgt.

a) die unbeschränkte Verwendung für Marketingzwecke ist relativ zu bewerten und auf ein Maß zu beschränken, wo
sich die Interessen des Werbenden und Interessen des Beworbenen treffen.

b) Bei einzelnen Produkten, vor allem "limited editions" behalten wir uns vor, auch die ständige Verwendung taxativ zu beschränken. Diese Beschränkung kann auch produktabhängig sein.

A4. Vermietete oder überlassene Adressen dürfen nur vom Kunden selbst verwendet werden. Jede Art der Weitergabe (entgeltlich/unengeltlich) an Dritte ist ausgeschlossen. Verbundwerbung (gemeinsame Werbung verschiedener Unternehmen) bedarf der gesonderten Zustimmung. Bei Firmengruppen/Konzernen gilt die Lizensierung, sofern nicht anders schriftlich formuliert, auf das in der Rechnung bezogene Unternehmen (in dubio Firmenbuchnummer ~~~~). Der Aufbau oder die Verwertung der Daten oder Datenteilen in eigenen Produkten (CD-Rom-Datenbanken, Internet-Datenbanken, oder Einzelverwertung) ist ebenfalls ausgeschlossen.
Der Auftraggeber haftet für die ordnungsgemäße Verwahrung der Daten und die zweckdienliche Verwendung in Art und Umfang.

A5. Der Auftraggeber haftet für die ordnungsgemäße Verwahrung der ihm übermittelten Daten. Sofern Daten aus zweckdienlichen Gründen an Dritte (spezialisierte Dienstleister) weitergegeben werden müssen, sind dem Dienstleister nur jene Datenteile/Felder zu übermitteln, die zur zweckdienlichen Erfüllung seiner Aufgabe notwendig sind. Eine Datenschutzerklärung zwischen Auftraggeber und Dienstleister entbindet den Auftraggeber nicht von der unbeschränkten Haftung uns gegenüber.
A6. Sofern nicht anders präzisiert, werden Daten zur einmaligen Verwendung weitergegeben. Dem Auftraggeber ist bekannt, daß mittels Kontrolladressen die Einhaltung dieser Vereinbarung überwacht werden kann und die Nichteinhaltung der Vereinbarung Schadenersatzforderungen und/oder Konventionalstrafen zur Folge hat. Unabhängig davon, wird bei Verstoß die einmalige Verwendung der Liefermenge(n), der die Kontrolladresse entstammt, in Rechnung gestellt.

A7. Werden Daten zur mehrfachen (nicht unbeschränkten) Verwendung weitergegeben, ist der Nutzungszeitraum, sofern nicht anders präzisiert, auf 6 Monate beschränkt, unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine mehrfache Verwendung stattgefunden hat. (??)

A8. Die Speicherung der Daten in kundeneigenen Datenbanken (z.B. CRM-Systeme, o.ä.) ist nur bei "unbeschränkter" Verwendung möglich, bei "einfacher" oder "mehrfacher" Verwendung hingegen ausgeschlossen.

A9. Werden Daten in Abonnement-Form weitergegeben, so gilt, sofern nicht anders präzisiert, die "unbeschränkte Verwendung" während(!) der Laufzeit des Abonnements. Sofern nicht anders präzisiert, wird ein Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Das Abonnement verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht 30 Tage vor Ablauf gekündigt wurde. Liegt kein "Vertragsdatum" vor, so gilt das Datum der ersten Abonnement Rechnung als Vertragsdatum.

A10. Bei Weitergabe von Daten über Agenturen ist uns von der Agentur der Endkunde schriftlich zu nennen. Die Nutzung der Daten ist nur dem jeweils lizensierten Endkunden gestattet. Weiters sind eventuell gesonderte Bestimmungen für den Geschäftsverkehr mit Agenturen, Vermittlern und Wiederverkäufer zu berücksichtigen.


Daten-Dienstleistungen, Rechenzentrums-Dienstleistungen

Rechtsgrundlage für die Rechenzentrums- & Daten-Dienstleistungen für Dritte ist die Gewerbeordnung und das Datenschutzgesetz. Als Direktwerbe- und EDV-Dienstleistungsunternehmen sind wir zur Durchführung sämtlicher Leistungen unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes befugt.

Mit der Übernahme Ihrer Daten erklären wir schlüssig, Ihr Datengeheimnis zu wahren und Ihre Daten nur befugten Mitarbeitern innerhalb unseres Unternehmens anzuvertrauen. Gemäß § 11 Pkt.1 DSG 2000 ist jede Weitergabe an Dritte ausgeschlossen und erfolgt nur auf Ihre ausdrückliche Anordnung (z.B. an Lettershops).

Business Assistance bietet zahlreiche Dienstleistungen, die auf dem Abgleich verschiedener Datenbestände basieren, an. Dieser Abgleich wird anhand langjähriger Erfahrung und in Abstimmung mit den Erfordernissen des Kunden durchgeführt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es auch unter Einsatz aller Verfahren kaum möglich ist, alle Treffer innerhalb von Datenbeständen zu erkennen. Deswegen werden, je nach Einsatzgebiet, mit dem „Overkill Verfahren“ mehr Treffer gelöscht oder mit dem „Underkill Verfahren“ weniger Treffer zusammengeführt.
Die Präzision dieser Abgleichverfahren hängt von der inhaltlichen und formellen Qualität der Daten und dem Einsatz ab. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Aufwand für dieselbe Datenmenge sehr unterschiedlich sein kann und dass vor allem der Vergleich von Firmendaten unvergleichbar aufwendiger ist, als jener von Personendaten.
Die Kosten des Abgleichs sind in der Regel an den „Pareto-Effekt“ gebunden, wonach eine steigende Trefferanzahl sich unproportional in den Kosten niederschlägt. Business Assistance wird deshalb ein optimales Kosten-Nutzen Verhältnis für Ihr individuelles Projekt vorschlagen. Der Kunde ist sich bewusst, dass gewünschte Preisnachlässe nur auf Kosten der Trefferquote gewährt werden können. Business Assistance behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Nennung von Gründen abzulehnen.

Für die Anreicherung Ihrer Daten mit Marketingdaten gelten die Bestimmungen aus dem GB Adressverlag, sofern diese anwendbar sind. Die Weitergabe von angereicherten Daten an Dritte bedarf der Vereinbarung/Lizensierung. Die Weitergabe von angereicherten Daten an Wiederverkäufer ist ausgeschlossen.

Reklamationen & Haftung

Reklamationen sind sofort nach Lieferung oder Bekanntwerden zu beanstanden. Berechtigte Mängel werden von Business Assistance selbstverständlich kostenlos nachgebessert. Ist auch die Nachbesserung mangelhaft oder unsererseits nicht möglich, so haftet Business Assistance verhältnismäßig maximal bis zur Auftragshöhe des jeweiligen Auftrages. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, außer in den gesetzlich dafür vorgesehenen Fällen.
„Mängel“, die aus einer „nicht ausreichenden Beauftragung“ (Vgl. Kapitel Abgleich) resultieren, können leider nicht kostenlos behoben oder nachgebessert werden. Wir behalten uns vor, für die Erwiderung von unverhältnismäßig umfangreichen Mängelrügen für nicht zutreffende Mängel einen Kostenersatz zu verrechnen.